Warum ist eine Ortsgestaltungssatzung wichtig?

Sauerlach, das sogenannte „Tor zum Oberland“, ist eine ländliche Gemeinde und seine angegliederten Dörfer sind noch bäuerlich. Die angestammte Bau- und Grünstruktur ist voralpenländisch geprägt. Charakteristisch sind behäbige oberbayrische Bauernhöfe mit weiten Dachüberständen, Fensterläden und Balkonen, Holzstaketenzäunen und begrünten Abständen zum Nachbarn. Diesen voralpenländischen Charakter erachten wir als historisch wertvoll. In diesem Sinne sind noch in den 80er und 90ger-Jahren mittels Bebauungsplanung zwei beispielgebende Siedlungen entstanden, die sich in die bäuerlich, ländliche Struktur einfügen.

So etwas unterscheidet uns von Vorstadtsiedlungen wie Trudering oder Pullach, wo sich gleichförmiger Siedlungsbrei ausgebreitet hat und noch weiter ausbreitet. Mittlerweile sind wir jedoch auf dem besten Weg, das gleich zu tun. Da werden Hofabstände als Baulücken betrachtet, asymmetrische Dächer zugelassen, die sich i.S. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht in die Umgebung einfügen, Betonmauern als Einfriedungen zugelassen usw.. Es ist höchste Zeit unserer Bauverwaltung eine umfassende planungsrechtliche Handhabe zu geben, die über die Abstandsflächenregelung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hinaus geht, wenn wir kein vorgelagerter Siedlungsbrei der Landeshauptstadt werden wollen.

14.2.2014, Heini Wiesner