Auf die Frage, weshalb das Gebäude der Stadtwerke München (SWM) an der östlichen Ortseinfahrt so hoch geworden ist, wo doch die SWM in einem Prospekt ganz etwas anderes abgebildet hatten, beantwortete Frau Bürgermeisterin Bogner in der Weise, dass sie an einen Vertrag gebunden gewesen sei, der unter Bürgermeister Gigl abgeschlossen wurde, wo die Höhe von 25 m bereits vertraglich fixiert worden sei. Frau Bürgermeister und ihr Bauverwaltungsfachmann Zellner hätten jedoch wissen müssen, dass Verträge, die einem Bebauungsplanverfahren vorgreifen, keine Gültigkeit haben.
Es kommt immer wieder vor, dass Bauvorbescheidsanträge im Maßstab 1:200 eingereicht werden die lediglich verkleinerte Bauantragspläne darstellen, die bereits alle Einzelheiten des Bauvorhabens beinhalten. Solche Vorbescheidsanträge sind unzulässig, weil damit allem, was der Plan enthält bereits im Vorfeld zugestimmt würde. Ein Vorbescheidsantrag ist nur im Maßstab 1:1000 zulässig, in dem lediglich abgefragt wird, ob überhaupt gebaut werden darf und, wenn ja, in welcher Art und welchem Maß der Nutzung.
20.1.2014, Heinrich Wiesner