Schienenverkehrslärm: Geschwindigkeit beschränken!

07. Februar 2015

Der Verkehrslärm ist in Sauerlach ein notorisches Problem. Seit einigen Jahren hat der Ort neben dem Straßenverkehr auch mehr und mehr unter Schienenverkehrslärm zu leiden, denn zwischen München und Holzkirchen fahren neue Regionalzüge (BOB und Meridian) ohne Halt mitten durch Sauerlach hindurch. Die mit hoher Geschwindigkeit passierenden Züge verursachen Lärmspitzen von über 80 dB(A).

Während in Flughafennähe ein Nachtflugverbot gilt, und in Wohngebieten der Straßenverkehr nicht zuletzt zur Lärmvermeidung auf 30 km/h beschränkt ist, darf der Schienenverkehr pausenlos mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h mitten durch die Wohngebiete donnern, Tag und Nacht! Auch die Frequenz der durchfahrenden Züge hat wesentlich zugenommen, so dass nun fahrplanmäßig jeden Werktag 75 Züge durch Sauerlach brausen, davon 9 zwischen 22 und 6 Uhr.

Die Gemeinde Sauerlach hat laut ihrer Auskunft keine Kenntnis über festgelegte Höchstgeschwindigkeiten für passierende Züge oder über diesbezügliche Lärmimmissionsprognosen oder -messungen der Betreiber oder Aufsichtsbehörden. Die Höchstgeschwindigkeiten sind nicht mit der Gemeinde abgestimmt und allein durch die Bahnbetreiber aufgrund der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten festgesetzt. Auf den störungsfreien Nachtschlaf der Anwohner wird keine Rücksicht genommen!

Es gibt praktisch keine Lärmschutzeinrichtungen, denn es fehlt der Platz dafür: Die zweispurige Bahnlinie führt auf sehr enger Trasse durch die Wohnbebauung hindurch: die Häuser stehen teilweise weniger als 20 Meter neben den Gleisen. Die hohen Durchfahrtsgeschwindigkeiten verursachen Vibrationen in den nächstliegenden Wohnhäusern, die die Gläser in den Vitrinen zum Klingeln bringen. Hier helfen keine Lärmschutzwände, sondern nur eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit!

Die aktuell gültige Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) schreibt für Wohngebiete einen Grenzwert vor von maximal 49 dB(A) nachts und 59 dB(A) tagsüber. Jedoch bietet sie für die durchfahrenden Züge keine Handhabe, denn der Grenzwert gilt nur für den sogenannten Mittelungspegel, d.h. den über eine längere Zeitdauer gemittelten Lärmpegel. Für die Spitzenpegel gibt es keine Einschränkungen. Neue Gutachten stellen jedoch fest, dass das gesundheitliche Risiko vor allem durch regelmäßige Störung des Nachtschlafs entsteht und dass daher die ausschließliche Anwendung von Mittelungspegeln unhaltbar ist. Eine "Gesundheitsverträglichkeitsprüfung" der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gerade zur Nachtzeit ist zwingend geboten.

Sauerlach muss sich wehren! Ansonsten werden immer mehr Züge mit immer höherer Geschwindigkeit über uns hinwegdonnern.

  • Mitstreiter finden
  • Privat organisierte Lärmmessungen durchführen
  • Lärmaktionstag durchführen, Öffentlichkeit herstellen
  • Unterschriftenaktion durchführen zur weiteren Solidarisierung
  • Regulierungsfragen klären (Verantwortlichkeiten für Höchstgeschwindigkeiten, Schallimmissionsfragen)
  • Gemeindeunterstützung organisieren
  • Expertengutachten über Höchstgeschwindigkeiten und Lärmwirkungen erwirken
  • Druck auf die Verantwortlichen und Bahnbetreiber aufbauen

Bitte kontaktieren und unterstützen Sie uns!

8.2.2015, Hans Grund

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